Viele Fragen. Klare Antworten.
Ob Eltern, Schule, Kita oder Assistenzbedarf – hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Ob Eltern, Schule, Kita oder Assistenzbedarf – hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Antworten zu Schulbegleitung, Kitabegleitung, Kostenübernahme und Antragstellung.
Informationen zur Zusammenarbeit, Organisation und Begleitung im pädagogischen Alltag.
Wissenswertes zum Persönlichen Budget und individuellen Assistenzleistungen.
Nein. Auch Kinder mit besonderem Förderbedarf (z. B. emotional, sozial, Lernschwierigkeiten) können eine Begleitung erhalten, wenn erwartet wird, dass sie dadurch besser am Schulalltag teilnehmen.
Sie hilft beim Bewältigen von Barrieren im Schulalltag, fördert Teilhabe am Unterricht, unterstützt soziales Verhalten, Lernprozesse und ggf. alltägliche Aufgaben – je nach Bedarf des Kindes
Als Träger übernehmen wir gemeinsam mit Eltern und Einrichtung/ Schule die Auswahl, Vermittlung und fachliche Begleitung der Schulbegleitung.
Unser Vorgehen:
Sie sind nicht allein – wir bleiben Ihr Ansprechpartner.
Kinder mit körperlichen, geistigen oder emotionalen Einschränkungen bzw. besonderem Unterstützungsbedarf können Anspruch auf Begleitung haben, wenn zusätzliche Unterstützung erforderlich ist.
In der Regel keine.
Die Kostenübernahme erfolgt meist über das Jugendamt / Sozialamt
Der Antrag wird bei dem zuständigen Jugend- oder Sozialamt gestellt. Hierzu werden in der Regel ärztliche oder psychologische Gutachten oder Stellungnahmen benötigt.
👉 Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Private Leistungen sind möglich und werden vorab transparent besprochen.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Bei Ablehnung besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder sich rechtlich beraten zu lassen, ggf. mit Unterstützung durch Beratungsstellen
Für Sie entstehen in der Regel keine Eigenkosten.
Je nach Amt variiert die Bearbeitung unterschiedlich.
Mit unserer Unterstützung kann der Prozess oft beschleunigt werden durch:
Primär ja – sie begleitet im Schulalltag, z. B. im Unterricht, Pausen oder bei Ausflügen. Transporte (z. B. Schulweg) sind normalerweise nicht enthalten und müssten separat beantragt werden
Ja.
Wir arbeiten mit Kitas vor Ort zusammen.
Ein bestehender Integrationsplatz lässt sich gut kombinieren.
Ja. Falls Eltern oder das Kind unzufrieden sind, kann ein Wechsel des Begleiters bzw. der Begleiterin angeregt werden – in enger Abstimmung mit Trägern und Schule/KIta.
In der fachlichen Einordnung spricht man von Individualbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Ja.
Eltern haben ein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII) und dürfen ihren Träger frei wählen.
Immer die Eltern.
Nein.
Die Daten werden archiviert und nach gesetzlicher Frist gelöscht.
In einem unverbindlichen Erstgespräch:
Qualitätssicherung erfolgt durch:
Unsere Begleitung integriert sich in den Alltag – sie ersetzt keine Fachkraft!
Wir als Träger.
Die Einrichtung wird organisatorisch entlastet und hat klare Kontaktwege.
Auch Kinder mit besonderem Förderbedarf (z. B. emotional, sozial, Lernschwierigkeiten) können eine Begleitung erhalten, wenn erwartet wird, dass sie dadurch besser am Schulalltag teilnehmen.
Beispielhafte Diagnosen;
Ziel ist stabile Teilhabe im Gruppenalltag.
Persönliche Assistenz bezeichnet individuell zugeschnittene Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung, in ihrem selbstbestimmten Leben, z. B. Assistenz im Alltag, Schule, Arbeit, Haushalt oder Mobilität.
Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung für Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigungen, mit der sie ihre benötigten Unterstützungsleistungen selbstbestimmt planen und einkaufen können – anstelle von klassischen Sachleistungen.
Jede Person mit Behinderung oder drohender Behinderung, die einen Anspruch auf Leistungen der Rehabilitation oder Teilhabe hat, kann das Persönliche Budget beantragen.
Menschen mit körperlicher, geistiger oder Sinnesbeeinträchtigung, die dauerhaft Unterstützung im Alltag brauchen, haben grundsätzlich Anspruch auf persönliche Assistenz.
Ja, seit dem 1. Januar 2008 gibt es einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX.
Die unterstützte Person selbst (bzw. bei Kindern die Sorgeberechtigten).
Assistenz richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Je nach Situation:
👉 Wir beraten individuell und unterstützen bei der Klärung.
Gemeinsam beantragen wir das Persönliche Budget bei Ihrem zuständigen Leistungsträger – z. B. Eingliederungshilfe, Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung oder Jugendhilfe.
In der Regel sind Nachweise über die Behinderung, ein aktueller Bedarf an Unterstützung und ggf. Gutachten oder ärztliche Bescheinigungen erforderlich.
Der Träger führt eine Bedarfsermittlung durch, in der gemeinsam festgelegt wird, welche Leistungen notwendig sind und wie hoch das Budget sein soll. Bei dieser Bedarfserhebung stehen wir dir bei.
Die Assistenz wird gemeinsam flexibel geplant und an die persönlichen Lebensumstände angepasst.
Beim Arbeitgebermodell des Persönlichen Budgets kannst du selbst Assistenzkräfte einstellen und als Arbeitgeber Verantwortung übernehmen – inkl. Planung von Arbeitszeiten und Auswahl der Personen.
Einige Leistungen, wie Assistenz im Urlaub oder bei besonderen Aktivitäten, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls über das Budget finanziert werden (bedarfsgerecht). Wir helfen Ihnen dabei!
Gemeinsam überprüfen wir Ihren Bedarf und/ oder beantragen die Anpassung des Budgets, wenn sich Ihr Unterstützungsbedarf ändert.
Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie individuell und unverbindlich.